Unsere AGB’s für die Personalvermittlung

AGB’s Personalvermittlung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage unserer Vermittlungstätigkeit.

*Aktuell geltende Version vom April 2023

1 Personalvermittlungsvertrag

Bewerbung mit Aussagekraft GmbH (nachfolgend Bewerbung mit Aussagekraft) ist im Besitz der Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung von Arbeitskräften in der Schweiz an Arbeitsplätze in der Schweiz. Die bewilligenden Behörden sind das Amt für Wirtschaft (AWI) sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO des Kantons Bern.

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Beziehung zwischen Bewerbung mit Aussagekraft, im Handelsregister eingetragene GmbH mit Sitz in Bern (BE) und ihren Vertragspartnern (auftraggebende Privatperson, nachstehend «Talent» genannt) in sämtlichen Dienstleistungen betreffend der Personalvermittlung. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version.

Diese AGB bilden integrierender Bestandteil des Fragebogens, welcher das Talent elektronisch ausfüllt und absendet.

Die Geltung einzelner Bestimmungen dieser AGB kann durch Individualabrede ausgeschlossen werden.

2 Vertragsinhalt & Voraussetzungen

Das Talent gibt mit dem Ausfüllen und Absenden des elektronischen Fragebogens das Einverständnis, dass seine Daten weiterbearbeitet und an potenzielle Arbeitgeber übergeben werden können. Bewerbung mit Aussagekraft ist es zudem erlaubt, die notwendigen Daten aus dem zuvor durch Bewerbung mit Aussagekraft erstellten Bewerbungsdossier / Lebenslauf in reduziertem Format auf dem Talent-Pool der Webseite www.bewerbung-mit-aussagekraft.ch online an registrierte Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

3 Transparenz

Das Talent (Arbeitnehmende Person) verpflichtet sich gegenüber Bewerbung mit Aussagekraft um klare Transparenz bezüglich dessen Arbeitstätigkeit. Sollten seit der Einreichung des elektronischen Fragebogens wichtige Änderungen stattgefunden haben (Weiterbildung, Kündigung usw.), muss das Talent dies Bewerbung mit Aussagekraft zeitnah mitteilen. Ebenfalls ist Bewerbung mit Aussagekraft über den Fortschritt des Selektionsprozesses auf dem aktuellen Stand zu halten.

Ferner stimmt das Talent zu, dass Bewerbung mit Aussagekraft das vorhandene Dossier an unterschiedliche Firmen mit Sitz in der Schweiz zustellen darf.

Die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Talent (Terminvereinbarung etc.) erfolgt ausschliesslich über Bewerbung mit Aussagekraft.

Kommt ein Vorstellungsgespräch zustande, ist das Talent bereit, aktiv an einem Erstgespräch teilzunehmen. Sollte das Erstgespräch sowie die in dem Zusammenhang stehende Stelle nicht den Erwartungen und Interessen des Talents entsprechen, so hat das Talent die Möglichkeit, über Bewerbung mit Aussagekraft seine Bewerbung zurückzuziehen. Der Rückzug einer Bewerbung erfolgt ausschliesslich durch Bewerbung mit Aussagekraft.

4 Jobzusage / Arbeitsvertrag

Entsteht ein Arbeitsvertrag aus der Vermittlungsdienstleistung von Bewerbung mit Aussagekraft, ist das Talent dazu verpflichtet, Bewerbung mit Aussagekraft eine Kopie des unterzeichneten Arbeitsvertrages zukommen zu lassen. Die Kopie des Arbeitsvertrages dient der Berechnung des Erfolgshonorars zwischen dem Arbeitgeber und Bewerbung mit Aussagekraft. Der Arbeitsvertrag wird vertraulich behandelt und nach Beendigung der Vermittlungsdienstleistung, spätestens aber 1 Jahr nach Arbeitsantritt unwiderruflich vernichtet.

Sollte ein Arbeitsvertrag während der Vermittlungsdienstleistung von Bewerbung mit Aussagekraft im Hintergrund, ohne Informationsweitergabe an Bewerbung mit Aussagekraft abgeschlossen worden sein, wo eine nachweisliche Kontaktherstellung von Bewerbung mit Aussagekraft im Vorfeld stattgefunden hat, so schuldet das Talent Bewerbung mit Aussagekraft eine Vermittlungsprovision von 5 Prozent des ersten Brutto-Jahreslohns gemäss den gesetzlichen Bestimmungen von Art. 9 Abs. 1 AVG i.V.m. Art. 20 AVV und Art. 3 GebV-AVG.

Wird ausserhalb der Vermittlungsdienstleistung von Bewerbung mit Aussagekraft ein anderer Arbeitsvertrag abgeschlossen, der nicht durch Bewerbung mit Aussagekraft vermittelt wurde, muss das Talent Bewerbung mit Aussagekraft diesbezüglich zeitnah nach der mündlichen oder schriftlichen Zusage den Namen des neuen Arbeitgebers sowie den Stellentitel mitteilen. Zu diesem Zeitpunkt wird Bewerbung mit Aussagekraft die Profil-Deaktivierung – resp. Löschung des Eintrags im Talent-Pool vornehmen, damit die Onlineplattform in Ihrer Qualität weitergeführt werden kann.

5 Sonstige Vereinbarungen

Sollte das Talent weitere Auftragsverhältnisse mit anderen Personaldienstleistern oder Personalvermittlern eingegangen sein, ist dies im elektronischen Fragebogen einzutragen.

6 Kosten & Bedingungen

Die Vermittlungsdienstleistung seitens Bewerbung mit Aussagekraft sind für das Talent kostenlos. Da Bewerbung mit Aussagekraft sowohl als Dienstleister als auch als Personalvermittler eine sehr hohe Qualität der zu übermittelten Unterlagen sicherstellt, ist eine vorgängige Erstellung eines Bewerbungsdossiers durch uns in Auftrag zu geben.

7 Kündigung

Dieses Auftragsverhältnis kann von den Parteien ohne Berücksichtigung einer Frist jederzeit schriftlich gekündigt werden.

8 Datenschutz

Das Talent gewährleistet die inhaltliche Richtigkeit der dem Dienstleister übermittelten Daten, die Übereinstimmung mit Gesetz und den Rechten Dritter sowie den guten Sitten.

Sämtliche personenbezogenen Daten werden gemäss unserer Datenschutzerklärung vertraulich und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) Stand September 2023 behandelt und nicht ohne schriftliche Zustimmung des Talents an Dritte weitergegeben.

Die zur Verfügung gestellten, personenbezogenen Daten werden drei Monate nach Auftragserfüllung im System des Dienstleisters gelöscht. Es werden lediglich für die Daten, die für eine ordnungsgemässe Buchhaltung relevant sind, aus rechtlichen Gründen gespeichert. Der Dienstleister behält sich vor, das Talent zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu befragen, wie erfolgreich die Bewerbung verlaufen ist.

9 Gerichtsstand / Anwendbares Recht

9.1 Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Dienstleister und dem Talent gilt Bern als Gerichtsstand. Es gilt das Schweizer Recht.